Frage von Wolfgang D. • 03.06.2024

Antwort von Marco Buschmann FDP • 24.06.2024
In unserem Rechtsstaat gilt grundsätzlich das sogenannte Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
In unserem Rechtsstaat gilt grundsätzlich das sogenannte Rückwirkungsverbot von Gesetzen.
Die Bestrebungen der Kommission und die Forderungen des Parlaments dienen definitiv der Erleichterung grenzüberschreitender Investitionen.