Frage von Jonas B. • 13.02.2025

Antwort ausstehend von Ina Marie Raab BSW
Die in derzeitigen Verträgen vorgesehene Kopplung von Werberechten und Fahrgastunterständen soll laut zuständiger Verkehrsbehörde unproblematisch sein, wenn die Vergabe der Werberechte in mehreren Losen erfolgt, die Kopplung aber nur eines dieser Lose betrifft.
Bei der Neuausschreibung der Verträge über die Ausübung der Werberechte auf Staatsgrund werden Hinweise des Bundeskartellamts selbstverständlich berücksichtigt.