Frage von jochen f. • 12.02.2025
Antwort ausstehend von Axel Bering FDP
Bei der ersten Vertragsstaatenkonferenz des AVV brachte die Bundesregierung zum Ausdruck, dass der weitreichende Verbotstatbestand des Vertrages mit Deutschlands bündnispolitischer Rolle kollidiert
Waffenlieferungen aus Deutschland, egal wohin in dieser Welt, gefallen mir nicht.
Die Frage über den Besitz von Nuklearwaffen ist durch entsprechende internationale Verträge geregelt. Hier ist allem voran, der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag, auch Atomwaffensperrvertrag zu nennen.