Antwort 30.03.2023 von Matthias Kerkhoff CDU
Sehr geehrter Herr K.,
bitte kontaktieren Sie mich per Email:
matthias.kerkhoff@landtag.nrw.de
BG
Matthias Kerkhoff
Sehr geehrter Herr K.,
bitte kontaktieren Sie mich per Email:
matthias.kerkhoff@landtag.nrw.de
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Matthias Kerkhoff
Wir wollen die Potentiale der Digitalisierung für mehr Nachhaltigkeit nutzen.
Vielen Dank für Frage, die ich aber nicht verstehe. Bitte konkretisieren und erläutern Sie Ihr Problem.
Zunächst einmal ist jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber im Rahmen seines Hausrechts frei, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Zugang zum Internet an der Arbeitsstätte ermöglicht. Zugleich können Regeln vereinbart werden, inwieweit am Arbeitsplatz das Internet genutzt werden kann. Eine Beschränkung des Zugangs von Länderdomänen ist vor diesem Hintergrund also rechtlich nicht zu beanstanden.
Umgehung von staatlichen Internetsperren.