Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wir doppelte Staatsbürgerschaften neben der deutschen
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Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wir doppelte Staatsbürgerschaften neben der deutschen
Auch wenn Deutschland doppelte Staatsangehörigkeiten zulässt, muss dies auch im anderen Land möglich sein. Ist dies nicht der Fall, ist eine doppelte Staatsangehörigkeit nicht möglich, da sonst die aus bspw. Singapur entfallen würde.
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wir doppelte Staatsbürgerschaften neben der deutschen.
Ja, mit der Staatsangehörigkeitsreform ermöglichen wir doppelte Staatsbürgerschaften neben der deutschen. Sie können dann neben der deutschen auch die aus Singapur, der Türkei, den USA oder Ghana haben, das weitere Land spielt keinen Unterschied.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform können Sie neben der deutschen auch eine (oder weitere) Staatsbürgerschaften besitzen - ohne die deutsche abgeben zu müssen und ohne eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen zu müssen, das wird entfallen. Sie können also die türkische Staatsangehörigkeit beantragen und hätten dann mit der deutschen zwei.