Nach Inkrafttreten im April 2024 kann Ihre Frau ihre alte Staatsangehörigkeit (unter entsprechenden Voraussetzungen) dann aber wiedererlangen, ohne die deutsche zu verlieren.
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Laut Bundesinnenministerium wird die erste Lesung im Bundestag am 9. oder 10. November stattfinden.
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Es ist weiterhin vorgesehen (§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz), dass Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen eingebürgert werden können, wenn sie seit drei Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag, nicht automatisch.