
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Es ist weiterhin vorgesehen (§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz), dass Ehepartner:innen oder eingetragene Lebenspartner:innen eingebürgert werden können, wenn sie seit drei Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.
Eine Einbürgerung erfolgt immer auf Antrag, nicht automatisch.
Wenn Sie Ihre britische Staatsangehörigkeit aufgeben haben, um sich für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu qualifizieren, müssten Sie sich an Großbritannien wenden, um Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen
Ein paar Wochen nach dem Kabinettsbeschluss werden die Gesetzesentwürfe dem Bundestag zur ersten Lesung zugeleitet. Dann folgt die Beratung in den Ausschüssen, Sachverständigenanhörungen, Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen und schließlich die 2./3. Lesung.
Wir werden im 4. Quartal 2023 die Arbeit am Gesetz im parlamentarischen Verfahren prioritär vorantreiben und hoffentlich zum Abschluss bringen. Einen konkreten Zeitpunkt für das Inkrafttreten kann ich Ihnen daher leider nicht nennen.