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Seit geraumer Zeit setzen wir Sozialdemokarten uns dafür ein, dass zudem auch Kinderrechte einen Verfassungsrang erhalten. Dies ist leider kurz vor der Verabschiedung 2021 an der Union gescheitert.

Deshalb lehne ich zum jetzigen Zeitpunkt eine einseitige Festlegung auf eines der Modelle durch den Gesetzgeber ab.

Wir machen uns als Grüne Bundestagsfraktion schon lange dafür stark, die Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren zu gewährleisten.

Weiter werden wir in familiengerichtlichen Verfahren den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken.

Politik kann und muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit im Falle von hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten am Ende die beste Entscheidung für das Kind steht