Antwort 29.10.2023 von Tim Bückner CDU
Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.
Genau für solche Fragen gibt es in Baden-Württemberg jedoch den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der als selbstständige und unabhängige Behörde ermitteln und sanktionieren darf.
Ja, das kann er - dank der Datenschutzgrundverordnung.
Was in der Regierung vorgeht, kann ich Ihnen leider nicht beantworten
Das sollten Sie die Mitglieder der Bundesregierung fragen