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Anders als für Beziehende einer vollen Altersrente ist für Teilrentenbeziehende der Anspruch auf Krankengeld nicht ausgeschlossen

Die Höhe einer Rente richtet sich daher vor allem nach der Höhe der geleisteten Beiträge. Je mehr und höhere Beiträge geleistet wurden, desto höher ist damit auch die Rente. Diesem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit folgt auch die Anpassung der Renten, die sich grundsätzlich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert. Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleichen monatlichen Festbetrag wäre mit diesem Prinzip nicht vereinbar.

Es werden doch alle Rentner gleich behandelt.

Die Grundsicherung im Alter ist eine steuerfinanzierte Leistung, die der Existenzsicherung dient und damit nachrangig ist; das heißt, dass leistungsberechtigt (nur) derjenige ist, der seinen Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln bestreiten kann

Was die Rentenerhöhungen anbelangt, so sind diese eine große soziale Errungenschaft unserer sozialen Marktwirtschaft und Ausdruck gelebter gesellschaftlicher Solidarität.