(...) das betäubungslose Schlachten von Tieren ist gemäß § 4a des TierSchG grundsätzlich verboten. Im oben genannten Paragraphen heißt es weiter, dass die Tötung von Wirbeltieren keiner Betäubung bedarf, wenn „die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen“. (...)
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.07.2012 von Birgit Reinemund FDP
Antwort ausstehend von Andreas Storm CDU
Antwort 27.03.2012 von Ilse Aigner CSU
Sehr geehrte Frau Bezler,
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU
Antwort 21.02.2012 von Gabriele Hiller-Ohm SPD
(...) Aus meiner Sicht zeigt das Beispiel Labenz, wie verantwortungsvolle Nutzung von Biomasse aussehen kann. Es gilt jetzt, die Effizienz solcher Anlagen weiter zu verbessern. (...)
Antwort 20.03.2012 von Peter Weiß CDU
(...) Die von Ihnen angesprochene Food Bill wurde von 2010 von der Regierung Neuseelands eingebracht. Ausgangspunkt war, anders als bei uns in Europa, dass die Krankheitsraten infolge verseuchter Lebensmittel sehr hoch ist und die Gesetze zum Lebensmittelrecht von 1981 und veraltet sind. (...)