(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne im Folgenden kurz beantworte. Vorab möchte ich jedoch noch einmal betonen, dass für mich und die CDU/CSU bei den Überlegungen zur Regelung des Sorgerechts immer das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Dem Kindeswohl würde es sicherlich am meisten dienen, wenn Vater und Mutter einen Weg finden, das Sorgerecht gemeinsamen auszuüben. (...)
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(...) Durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist der Gesetzgeber nun aufgefordert, die Frage des gemeinsamen Sorgerechts neu zu regeln. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung hat das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam zu übertragen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. (...)
(...) Die diesem Gerichtsverfahren zugrunde liegenden Vorschriften des Ehe- und Familienrechts gehören zum Zuständigkeitsbereich des Bundesgesetzgebers. Nur dieser kann die Regelungen ggf. (...)
(...) In Bezug auf die Rechte von Vätern nicht ehelicher Kinder wurde durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 und auch durch das Bundesverfassungsgericht Juli 2010 feststellt, dass das bestehende Gesetz konventionswidrig ist, bzw. gegen die deutsche Verfassung verstößt. (...)
(...) Allerdings haben wir hier, wie so oft auf Landesebene wenig Einflussmöglichkeiten, da Bundesgesetze berührt sind. Und hier kommt der Bund als Gesetzgeber z.B. in Bezug auf die Gleichstellung der Väter von Kindern aus nichtehelichen Partnerschaften bei der Sorgerechtszuweisung den Vorgaben des EUGH nicht nach. (...)