(...) Die Infrastrukturgesellschaft soll die bislang durch die Bundesländer im Auftrag des Bundes durchgeführten Aufgaben zur Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen übernehmen. Dabei ist sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen ist festgehalten, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar. (...)
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(...) Ich erkenne an, dass etliche Schranken ins Grundgesetz eingebaut wurden, die festschreiben, dass sowohl die Straßen als auch die Gesellschaft und Tochtergesellschaften Eigentum des Bundes sind und bleiben. Dennoch bin ich der Auffassung, dass nicht alle Hintertürchen geschlossen werden konnten. (...)
(...) die Grünen und ich stimmen mit Ihnen überein. Die Autobahnen gehören in den Bundesbesitz und daran sollte auch kein noch so kleiner Zweifel aufkommen. (...)
(...) Mit der Reform werden die Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Dabei steht die Einrichtung der Infrastrukturgesellschaft im Zentrum der Modernisierung. (...)
(...) Ausgangspunkt dieses Gesetzgebungsverfahrens war eine Einigung zwischen allen 16 Landesregierungen und der Bundesregierung im Oktober und Dezember 2016 über ein Paket von Maßnahmen, die zum Teil Änderungen des Grundgesetzes erfordern, zum Teil einfachgesetzlich geregelt werden. Kernpunkt des Pakets ist die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ab dem Jahr 2020. In dem Paket enthalten ist auch eine Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich, die es dem Bund ermöglicht, Geld für Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise Schulgebäude zu sanieren und zu modernisieren. (...)