
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ein selbst bestimmtes Leben und auf ein Einkommen, das ihnen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert.
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf ein selbst bestimmtes Leben und auf ein Einkommen, das ihnen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert.
Es ist doch ganz einfach: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit in einem offenen, inklusiven Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld zu verdienen (das schreibt Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK, fest!).
Das BMAS wurde darum gebeten, über die weitere Sachbehandlung innerhalb eines Jahres zu berichten.
Ich stehe den "Werkstätten für behinderte Menschen ( WfbM)" in der jetzigen Form sehr kritisch gegenüber, weil sie keine wirkliche Inklusion ermöglichen: Menschen mit Behinderungen arbeiten in diesen Einrichtungen abgetrennt von der Gesellschaft. Dem gesetzlichen Auftrag, Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten (Reha) kommen WfbM’s so gut wie nicht nach.
Es ist ungerecht, dass diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft deutlich weniger als den gesetzlichen Mindestlohn verdienen. Jede Arbeit hat ihren Wert und sollte entsprechend entlohnt werden.
Was die zukünftigen Entgelte für Werkstattbeschäftigte und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt betrifft, so haben wir im Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart: