Antwort 26.03.2024 von Hubert Hüppe CDU
Ich bin der Auffassung, dass Inklusion alle einschließt und die gleichberechtigte Teilhabe für alle gilt – darunter auch für Menschen mit „nicht sichtbaren“ Behinderungen.
Ich bin der Auffassung, dass Inklusion alle einschließt und die gleichberechtigte Teilhabe für alle gilt – darunter auch für Menschen mit „nicht sichtbaren“ Behinderungen.
Diesbezüglich sieht es hierzulande leider nicht besonders gut aus.
Ein Fall für den Bürgerbeauftragten
Fall für den Bürgerbeauftragten
Ziel ist Gesellschaft in der alle gleiche Chancen & Rechte haben. Werkstätten bieten Struktur & lebenslange Absicherung. Ich würde sie nicht pauschal abschaffen
Behindertenwerkstätten sind ohne Zweifel wichtige Einrichtungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.