Antwort 31.07.2009 von Michael Luther CDU
(...) Wenn Frau Schmidt im Urlaub ist und im Urlaubsland Spanien einige wenige Termine hat, dann hätte das auch mit Dienstfahrzeugen der Deutschen Botschaft in Spanien abgewickelt werden können. Das hätte für den Steuerzahler sowohl die Leerfahrt des Dienstwagens nach Spanien sowie die Unterbringung eines Chauffeurs gespart und wäre verantwortliches Verhalten im Sinne des Steuerzahlers. (...)