
Sehr geehrter Herr Altmaier,
es ist zwar beliebt, Äpfel mit Birnen (bzw. in Ihrem Beispiel Schusswaffen mit Kameras) zu vergleichen. ber mesitens hinkt die Argumentation dann doch.
Sehr geehrter Herr Altmaier,
es ist zwar beliebt, Äpfel mit Birnen (bzw. in Ihrem Beispiel Schusswaffen mit Kameras) zu vergleichen. ber mesitens hinkt die Argumentation dann doch.
(...) Die rot-grüne Bundesregierung hatte noch zu Zeiten von Finanzminister Hans Eichel ein Gesetz zur Neuordnung des Ausnahmekatalogs bei der Mehrwertsteuer vorgelegt. Dieses Gesetz war jedoch am Widerstand der Union im Bundesrat gescheitert, weil sie gegenüber der Schnittblumen- und Tierfutterlobby eingeknickt ist. (...)
(...) Meiner Meinung nach sind die grundlegenden Angebote für Jugendliche durchaus schon vorhanden, jedoch müssen diese mehr publik gemacht werden, die Schulen müssten sich noch besser informieren und mehr dafür werben. Gut ausgestattete Förderprogramme der EU wären zum Einen das Programm ERASMUS, welches das Studium im Ausland finanziell unterstützt - hier erwartet die Europäische Kommission, dass die Zahl der Teilnehmer bis 2012 von 1,5 auf 3 Millionen steigen wird. Des Weiteren gibt es das Programm Leonardo da Vinci, das diejenigen unterstützt die in einer beruflichen Bildung oder Ausbildung eingeschrieben sind und welches z.B. Praktika im Ausland ermöglicht. (...)
(...) Der Deutsche Bundestag bietet das sogenannte Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) an. Im Rahmen dieses Austauschprogramms gibt es Stipendien für SchülerInnen und junge Berufstätige. (...)
(...) Sollten Sie der Ansicht sein, dass ein bestimmter Videoclip oder eine bestimmte TV-Sendung, so wie der Werbespot der AnaWerbespot der Anarchistischen Pogo-ParteiPD), gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag und die Menschenwürde verstößt, so schlage ich Ihnen vor, dies der Landesmedienanstalt Ihres Bundeslandes zu melden. (...)
(...) Schußwaffen sind lebensgefährliche Gegenstände, deren Gebrauch außerhalb von Schießständen oder der Jagd deshalb zu recht verboten und stafbar ist. Es gibt also überhaupt keinen plausiblen Grund dafür, 15 und mehr Schußwaffen mit Tausendenden Schuß Munition mit in die Privatwohnung zu nehmen und dort aufzubewahren. Dem Risiko, daß diese gefählichen Gegenstände in der Wohnung mißbraucht und Menschen erschossen, schwer verletzt oder bedroht werden, steht somit kein legaler Nutzen gegenüber. (...)