(...) der Gesetzgeber hat mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rechtsrahmen geschaffen, der auf die legitimen Interessen gleichgeschlechtlicher Paare abgestellt ist. Ehe und Familie im Sinne einer Gemeinschaft von Mann und Frau unterscheiden sich aber grundlegend von einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Ich halte es daher für legitim und richtig, dass der Staat diejenigen unter seinen besonderen Schutz stellt, die durch die Erziehung von Kindern einen besonderen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. (...)
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(...) Eine Ehescheidung und der Streit zwischen den Eltern stellt vor allem für das Kind eine starke Belastung dar. Die gerichtliche Entscheidung muss daher im Sinne des Kindeswohls immer die letzte Ausflucht sein. Je schneller die Sorgerechtsfrage geklärt wird, desto besser für das Kind. (...)
(...) Mit Norbert Geis bin ich weiterhin befreundet. (...)
Sehr geehrte Frau Fischer,
vielen Dank für Ihre Frage und die unterstützenden Worte. Eine Email mit folgendem Inhalt erreichte mich am Montag den 20. Februar 2012 (14:41 Uhr):
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2009 beschlossen, dass es einer Neuregelung im Rahmen des Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern bedarf. Von dieser Entscheidung und dem Willen das gemeinsame Sorgerecht zu stärken, haben wir in unserem Antrag ein abgestuftes Verfahren entwickelt, bei dem vor der Entscheidung ggf. (...)