Antwort 28.06.2013 von Tobias Lindner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) nein, in Kliniken gelten die Grundrechte wie überall. Es gibt kein besonderes Gewaltverhältnis zwischen Ärzten und Patienten. (...)
(...) nein, in Kliniken gelten die Grundrechte wie überall. Es gibt kein besonderes Gewaltverhältnis zwischen Ärzten und Patienten. (...)
(...) Niemand hat etwas dagegen, wenn die USA Terrorverdächtige überwacht. (...) Eine Totalüberwachung aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch die USA ist aber völlig unangemessen. (...)