
Antwort ausstehend von Andreas Albrecht Harlaß AfD

Eine Volksgesetzgebung wäre nur nach einer Verfassungsänderung möglich, da die Regelungen des Gesetzgebungsverfahrens geändert werden müssten.
Demokratie darf nicht zur „Diktatur der Mehrheit“ werden. Sie muss auch den Schutz von Minderheiten sicherstellen. In Volksabstimmungen besteht jedoch das Risiko, dass kurzfristige Mehrheitsentscheidungen die Rechte und Interessen von Minderheiten missachten.
ich antwortete Ihnen bereits am 01.07.2024.
Bitte entnehmen Sie die Antworten zu den Fragen aus den bereitgestellten Antworten.