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Eine Vermögensabgabe dürfte vor dem Hintergrund des in Artikel 14 unserer Verfassung geschützten Eigentumsrechts kaum vereinbar mit dem Grundgesetz sein.
Frau Esken hat eine Abgabe für Superreiche vorgeschlagen. Das würde 0,4 bis 0,5 Prozent der Bürger:innen betreffen.
Ich bin wie die Wirtschaftsweisen durchaus dafür, dass die stärkeren Schultern auch mehr zur Bewältigung der Krise beitragen.
Solche Erzählungen zur angeblichen Einführung einer Zwangshypothek auf Immobilienbesitz kursierten bereits im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie der Eurorettung vor allem in sozialen Medien, sie entbehren jeglicher Grundlage.
Ein Lastenausgleich ist weder politisch beschlossen noch geplant.