(...) September 2010 in Stuttgart abgespielt haben, dürfen sich unabhängig davon, ob es für die Vorgehensweise der Polizeikräfte nachvollziehbare Gründe gab, in Zukunft nicht wiederholen. Es muss alles daran gesetzt werden, solche gewaltsamen Auseinandersetzungen zu vermeiden, sowohl auf der Seite der Ordnungskräfte, als auch auf der Seite der Projektgegner. (...)
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(...) Die Projektgegner bieten auch keine realistische Alternative; das sog. Alternativkonzept „Kopfbahnhof 21“ ist eine reine Ideenskizze, wird wöchentlich nach Belieben verändert und enthielt noch bis vor kurzem dieselben Aspekte, die bei Stuttgart 21 vor allem unter Kostengesichtspunkten kritisiert werden - ich nenne nur die Anbindung des Stuttgarter Flughafens und die Weiterführung der Strecke auf einer Neubaustrecke Wendlingen - Ulm als Teil der Transeuropäischen Magistrale Paris - Wien - Budapest. (...)
(...) Artikel 102 Grundgesetz gilt: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit lässt, die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen (siehe Artikel 2 EMRK) zu verhängen und zu vollstrecken. Für Deutschland gilt jedoch wie gesagt der Artikel 102 Grundgesetz, so dass die Todesstrafe in Deutschland weder verhängt noch vollstreckt werden darf. (...)
(...) Was das Bauprojekt als solches angeht, so würde ich mir wünschen, dass mit Hilfe von Heiner Geißler ein neuer Gesprächsfaden zustande kommt, der auch größere Transparenz über die Kosten herstellt - sowohl für den Fall der Baufortsetzung als auch für alternative Planungen. Generell finde ich, sollten nicht nur die vorübergehenden Lasten gesehen werden, sondern auch ein Gespür entwickelt werden für den Reiz des geplanten Bauprojekts - sowohl in verkehrlicher, architektonischer und städtebaulicher Hinsicht. (...)
(...) Ich habe keine Zweifel, dass der Polizeieinsatz grundsätzlich notwendig war. Auch kann ich verstehen, dass die Polizei angesichts der Zahl der zu erwartenden Demonstranten und angekündigtem zivilem Ungehorsam entsprechend vorbereitet war. (...)