Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Frank Bsirske
Antwort 29.09.2022 von Frank Bsirske BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verfassungsrechtlich dürfen nach dem objektiven Nettoprinzip in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden. Und hier gehören die Straßenausbaubeiträge dazu.

Portrait von Sahra Wagenknecht
Antwort 21.09.2021 von Sahra Wagenknecht BSW

Statt der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, die selbst nutzende Eigentümer und Mieter belasten und gleichzeitig steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Konzerne und Gewerbetreibende etc. bieten, wäre es sinnvoll, dass die Infrastrukturkosten durch höhere Konzernsteuern für Amazon & Co. sowie Reichensteuern für Multimillionäre finanziert werden

Lars Hartfelder
Antwort 12.09.2021 von Lars Hartfelder FDP

Die Straßenerschließung ist für mich Aufgabe des Staates bzw. der Kommunen

Das Bild zeigt einen Mann mit grauen Haaren, Brille, glatt rasiert und einem leichten Lächeln
Antwort 19.08.2021 von Dirk-Ulrich Mende SPD

Der Bundestag ist für die Fragestellung nicht zuständig.

Portrait von Sebastian Lechner
Antwort 15.07.2021 von Sebastian Lechner CDU

(...) Wir sehen aber auch die Problematik der teilweise hoch emotionalen Diskussion um die Beiträge in den betroffenen Kommunen. Mit Blick auf das Regierungsprogramm 2022-2027 werden wir das Thema Straßenausbaubeiträge noch einmal diskutieren unter der Berücksichtigung, dass es sich hier um eine grundsätzlich kommunale Angelegenheit handelt. (...)