Antwort 29.03.2022 von Katharina Gebauer CDU
Seit dem Start des Förderprogramms am 1.1.2020 bestand die Notwendigkeit eines Straßen und Wegekonzepts!
Seit dem Start des Förderprogramms am 1.1.2020 bestand die Notwendigkeit eines Straßen und Wegekonzepts!
über den Straßenausbau und eventuelle Straßenausbaubeiträge entscheidet die jeweilige Kommune je nach politischer Mehrheit und Notwendigkeit durch die gewählten Gremien in eigener Zuständigkeit.
Verfassungsrechtlich dürfen nach dem objektiven Nettoprinzip in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden. Und hier gehören die Straßenausbaubeiträge dazu.