Antwort 22.09.2022 von Sebastian Hartmann   SPD
Auch eine weitere Verringerung der Anzahl der Wahlkreise durch einen Neuzuschnitt des Wahlgebiets würde das zugrundeliegende Problem nicht lösen.
Auch eine weitere Verringerung der Anzahl der Wahlkreise durch einen Neuzuschnitt des Wahlgebiets würde das zugrundeliegende Problem nicht lösen.
Wir haben uns in der Koalition aber entschieden, die bisherige Grundentscheidung der 5-%-Hürde nicht in Frage zu stellen. Das liegt vor allem daran, dass das wesentliche Ziel der derzeitigen Überlegungen eine Verkleinerung des Bundestages ist.
Es gab bisher zwei Sprechstunden vor Ort in München und sechs weitere Sprechstunden, die aufgrund der Covid-19-Maßnahmen telefonisch stattfanden.
Das Hauptsacheverfahren läuft weiterhin und eine Entscheidung des Gerichts steht derzeit aus.
