
(...) Die bürgerlichen Ehrenrechte, d.h. das Recht zu wählen, das Recht gewählt zu werden und das Recht öffentliche Ämter (z.B. Schöffenamt) auszuüben, die einem Staatsbürger in Deutschland mit Vollendung des 18. (...)
(...) Die bürgerlichen Ehrenrechte, d.h. das Recht zu wählen, das Recht gewählt zu werden und das Recht öffentliche Ämter (z.B. Schöffenamt) auszuüben, die einem Staatsbürger in Deutschland mit Vollendung des 18. (...)
(...) Als Vorsitzender der SPD Flottbek-Othmarschen, möchte ich mich zukünftig auch über die Distriktgrenzen hinaus, für unsere schöne Stadt einsetzen. Die Hamburger Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, dass die von ihnen gewählten Politiker zuverlässig, transparent und nachvollziehbar der politischen Arbeit nachgehen, sowie eine verlässliche und verständliche Rückmeldungen geben. (...)
(...) 2)Die Stadtbahn ist eines unserer wichtigsten Projekte und aus meiner Sicht unumgänglich, um den öffentlichen Nahverkehr in Hamburg zukunftstauglich zu machen, denn viele Buslinien stoßen schon heute an ihre Kapazitätsgrenzen, und eine Takterhöhung ist kaum noch möglich. Wir werden der Stadtbahn deshalb in möglichen Koalitionsverhandlungen nach meiner Einschätzung einen sehr hohen Stellenwert einräumen und stark darauf pochen, dass das Projekt umgesetzt wird. (...)
Grundsätzlich trete ich für eine Ausweitung der Bürgerbeteiligung und damit auch für eine deutliche Erleichterung von Volksentscheiden ein. Das Hauptfeld für solche Entscheidungen scheint mir allerdings eher auf Landes- und kommunaler Ebene zu liegen. (...)
(...) Auch erscheint es angemessen, die Abgeordneten aus dem eigenen Land und Wahlkreis zu wählen, da man die zur Wahl stehenden Personen aus anderen Wahlkreisen oder gar anderen Ländern nicht so gut kennen lernen kann, wie die Leute vor Ort. Jemand, der sich in Groß Britannien zur Wahl stellt, möchte auch Groß Britannien im Europäischen Parlament vertreten und nicht die Wähler aus einem anderen Mitgliedsaat der EU. (...)
Sehr geehrter Herr Norden,