Antwort 18.12.2020 von Veronika Bellmann CDU
Sehr geehrter Herr R., lieber K.,
Sehr geehrter Herr R., lieber K.,
(...) Die genannten Schwellenwerte lösen nicht automatisch die nächsthöhere Stufe aus (...)
[...] Ihre Frage nach einer Ausnahme von den Quarantäne-Bestimmungen bei der Wiedereinreise nach Bayern, [...]
Hierbei spielt die ursprüngliche Herkunft der Eltern grundsätzlich keine Rolle, insbesondere, da es sich hierbei nicht um Angaben handelt, die zu den sogenannten „Pflichtpersonalien“ bei der Identitätsfeststellung durch die Polizei gehören.