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Wie bereits dargelegt, entscheiden die Städte und Gemeinden im Rahmen des Backbone selbst, in welcher Form und mit welcher Geschwindigkeit sie ihre Gebiete erschließen können, um dem Ziel "Glasfaser möglichst bis in jedes Haus" Stück für Stück näher zu kommen.
Dabei entscheiden die Städte und Gemeinden selbst, in welcher Form und mit welcher Geschwindigkeit sie ihre Gebiete erschließen können. Meiner Kenntnis nach wird auch das Glasfasernetz im Landkreis Waldshut im „open access“ betrieben, d.h. der offene Nutzungszugang gilt auch für Mitbewerber, die sich dann mit dem Netzbetreiber auf ein Nutzungsentgelt einigen müssen.
Konkret wollen wir die aktuellen Leerrohrbestimmungen und den Mitverlegungsanspruch von Telekommunikationsunternehmen dahingehend modifizieren, dass das wettbewerbsfördernde Potenzial von Open-Access-Modellen genutzt wird (...).