
Die fachliche Zuständigkeit für die Gründung der Verbrauchsstiftung liegt im grün geführten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Die fachliche Zuständigkeit für die Gründung der Verbrauchsstiftung liegt im grün geführten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Für die weitere Antwort verweise ich auch die Antwort der FDP-Kollegin Anja Schulz (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anja-schulz/fragen-antworten/tierheime-in-not-wann-wird-endlich-die-im-koaltionsvertrag-vereinbarte-verbrauchsstiftung-zur-dringend), die eine gleichlautende Frage von Ihnen erhalten hatte.
Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde ich mich deshalb dafür einsetzen, dass die Tierheime und das Ehrenamt bei der für Ende des Jahres angekündigten Novellierung des Tierschutzgesetzes die notwendige Unterstützung erhalten.
Nach den Corona-Jahren ist die Situation für viele Tierheime besonders herausfordernd, da während der Pandemie viele Haustiere angeschafft wurden, die jetzt nicht mehr gehalten werden können oder wollen.
Ein oft angesprochenes Thema der Tierheime ist die Forderung nach einer Verbrauchsstiftung für Tierheime. Im Koalitionsvertrag haben wir vorgesehen, dass Tierheime aus so einer Stiftung unterstützt werden sollen.
Eine kostendeckende Finanzierung von Tierheimen ist überfällig. Vonseiten der zuständigen Kommunen und Städte muss die Finanzierung nachjustiert werden.