(...) Die Unveräußerlichkeit des Bundeseigentums wird nachdrücklich in Satz 2 festgeschrieben. Des Weiteren wird mit der Einfügung des neuen Absatzes 2 das bestehende System der Bundesauftragsverwaltung durch die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften für die Bundesautobahnen aufgegeben. Die Verwaltung wird nunmehr in Bundesverwaltung geführt, wodurch der Bund die alleinige Verantwortung für Planung, Betrieb, Bau, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen erhält. (...)
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(...) Wie bereits von Ihnen angesprochen, plant die große Koalition im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen auch die Gründung einer Autobahngesellschaft, um Planung, Bau und Erhalt der Fernstraßen zukünftig aus einer Hand zu organisieren. Bisher hatte der Bund diese Aufgaben für die bundeseigenen Fernstraßen der Auftragsverwaltungen des jeweiligen Bundeslandes übertragen. (...)
(...) Von Anfang an hat die SPD eine Privatisierung der deutschen Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen. Schon innerhalb der Bundesregierung ist es der SPD gelungen, eine doppelte Privatisierungsschranke durchzusetzen. (...)
(...) für mich und die SPD steht fest: Eine Privatisierung der Autobahnen darf und wird es nicht geben. Dafür streiten wir in den Ländern, in der Bundesregierung und ganz besonders im Bundestag. (...)
Sehr geehrter Herr Ponitka,
(...) Ich möchte zuerst auf die Autobahnprivatisierung eingehen: Die Infrastruktur in Deutschland ist dringend sanierungsbedürftig. (...)