(...) Die verschiedenen Praktiken der Beschneidung weiblicher Genitalien stellen allesamt viel weitreichendere Eingriffe dar als die Vorhautbeschneidung bei Jungen, das sieht auch die WHO so. (...) Strafrechtlich betrachtet stellt die Beschneidung – egal ob medizinisch oder religiös motiviert – allerdings eine Körperverletzung gemäß § 223 StGB dar. (...) Erfolgt der Eingriff aus rein religiösen Gründen, ist die Wirksamkeit der Einwilligung fraglich. (...)
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Antwort 30.07.2012 von Brigitte Zypries SPD
Antwort 25.07.2012 von Kristina Schröder CDU
Sehr geehrte Frau Schösser,
Antwort ausstehend von Petra Hinz SPD
Antwort 02.08.2012 von Hartfrid Wolff FDP
(...) Ein Ausgehverbot für Jugendliche erscheint mir wie eine Maßnahme aus längst vergangener Zeit, kann elterliche Erziehung und richtige pädagogische Konzepte nicht ersetzen. Zudem glaube ich nicht, dass man mit solchen Instrumenten das Problem in den Griff bekommt. (...)
Antwort 23.07.2012 von Swen Schulz SPD
(...) 1. Frau Schwesig hat vollkommen Recht: Frauen sollten nicht auf die Funktion als Mutter reduziert werden. (...)
Antwort ausstehend von Volker Kauder CDU