(...) Die Frage des Kindeswohls muss von den Gerichten im Einzelfall erörtert werden. Eine pauschale Definition ist aufgrund der Vielzahl der Fallkonstellationen weder möglich noch erstrebenswert. (...)
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(...) Unser Verständnis gilt Ihrer Sorge um die bessere Stellung der Väter. Die Reform versucht jedoch mit der Neuregelung einen guten Mittelweg zu finden, um den individuellen Ansprüchen familiärer Situationen gerecht zu werden. (...)
(...) ich teile Ihre Auffassung, dass der diskriminierende Inhalt der bestehenden Sorgerechtsregelungen für nichteheliche Väter aufgehoben werden muss, und dass der Gesetzgeber hierzu Neufassungen vorzulegen hat, die den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Frage entsprechen. (...)
(...) Ich weiß, dass meine Antwort was die Regellösung betriRegellösunglich nicht Ihren Erwartungen entspricht, aber vielleicht konnte ich Ihnen die Gründe, die bei der gesellschaftlichen Realität, die wir heute haben, für die Ablehnung ebendieser sprechen, etwas klarer machen. Ich wünsche mir allerdings, dass die sich ändert. (...)