Ich bleibe dabei: Wir können die AfD nicht durch ein Verbotsverfahren stoppen, sondern müssen sie politisch und inhaltlich stellen.
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Ein Parteiverbotsverfahren allein wird die gesellschaftlichen Probleme nicht lösen. Trotzdem ist eine sorgfältige Prüfung der Handlunsoptionen nun geboten.
Das Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden – und es ist wichtig, dass das Verfahren eine reelle Aussicht auf Erfolg hat.
Wenn die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteiverbot erfüllt sind, werde ich dieses nachdrücklich unterstützen.
Ein solches Verbotsverfahren kann immer nur die ultima ratio sein und wäre mit erheblichen Risiken behaftet. Ein jahrelanges Verbotsverfahren mit höchst unsicherem Ausgang incl. einem recht wahrscheinlichen Scheitern würde die AfD nur in einer Märtyrerrolle bestätigen und sie politisch stärken.
Die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg und ich persönlich sind sehr bestürzt und tief besorgt darüber, dass in Deutschland Treffen unter Beteiligung der AfD und der „Werteunion“ stattfinden, um über die Deportation vieler unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu beraten. Faschisten arbeiten klar an einem Systemwechsel.