Frage von Jens B. • 21.04.2023

Antwort ausstehend von Alicia Leidreiter Bürger in Wut
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen gern direkt beantworten möchte.
Vor dem 01. April 2020 bestand keine bußgeldbewährte Ausgangsbeschränkung durch Rechtsverordnung, sondern auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen.
Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass fast alle Maßnahmen nunmehr aufgehoben werden. Manche Bundesregelungen bleiben erhalten. Keine Handhabe für Länder