
Wie Sie bestimmt mitbekommen haben, wurde die Staatsangehörigkeitsreform letzte Woche Freitag im Bundestag beraten. Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.
Wie Sie bestimmt mitbekommen haben, wurde die Staatsangehörigkeitsreform letzte Woche Freitag im Bundestag beraten. Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.
Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Wie ich von meinen Kollegen, dem zuständigen Berichterstatter Herrn Hakan Demir erfahren habe, soll nun in dieser Woche das Gesetz verabschiedet werden. Dann muss es noch in Kraft treten.
Voraussichtlich wird die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Januar 2024 im Bundestag beschlossen und spätestens im April in Kraft treten können.
Wir sind sehr an einer zeitnahen Verabschiedung interessiert. Bitte haben Sie aber Verständnis das ich aufgrund des laufenden Gesetzgebungsprozesses keine konkreteren Angaben machen kann.
Eine Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Ämtern für Deutsche mit einer weiteren Staatsbürgerschaft kennt unser Grundgesetz nicht. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht möglich, Doppelstaatler den Zugang zu jedem öffentlichen Amt zu verweigern ohne das Grundgesetz zu ändern.