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Das Bundeswahlgesetz legt in § 15 fest: Wählbar ist, „wer am Wahltage 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und 2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“.
Ich habe internationale Beziehungen an der TU in Dresden und Globalization and Development an der University of London studiert und absolviert.
Ich habe mein Abitur mit 23 nachgeholt und mein Studium erst mit 27 Jahren begonnen.
Ich habe in Trier Politikwissenschaft, Philosophie und Betriebswirtschaft studiert - abgeschlossen mit dem akademischen Grad Magister Artium
Ich verweise hierzu auf meine vorherige Antwort, da ich nicht mehrfach die gleiche Frage beantworten kann und die Frage ja nicht primär Ihrem Erkenntnisinteresse dient