(...) Mit der Infrastrukturgesellschaft wird der Bund ab 2021 für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Die neue Verkehrsinfrastrukturgesellschaft bleibt vollständig in Bundeshand. Im Grundgesetz und den Begleitgesetzen ist geregelt, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) anbei sende ich Ihnen das Schreiben, welches ich an alle Bürgerinnen und Bürger versendet habe, die mich bezüglich der Infrastrukturgesellschaft des Bundes angeschrieben haben. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage und die Möglichkeit auch an dieser Stelle klarzustellen, dass mit den Grundgesetz- und einfachgesetzlichen Änderungen keinerlei Infrastruktur privatisiert wird. Mit der Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden die Bundesautobahnen lediglich in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. (...)
(...) Ihren Vorwurf, dass das Gesetzespaket im Eilverfahren durchgebracht wurde, muss ich widersprechen. Der Deutsche Bundestag hat sich ausreichend Zeit genommen für die parlamentarischen Beratungen. (...)
(...) Das Grundgesetz wird nicht durch den Bundesrat geändert, da der Bundesrat keine Änderungen am Grundgesetz vollziehen kann. Dazu bedarf es einer 2/3 Mehrheit des Bundestages. (...)
(...) Am Ende zahlen dafür die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, heißt: Abwählen! (...)