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Der Staat muss mit den Steuern besser haushalten und die Kosten für die Bereitstellung öffentlicher Güter an anderer Stelle im Etat einsparen.

Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben.

Keine Kosten für die Durchführung von Wandertagen!

Der Wald muss seiner Erholungsfunktion nachkommen können. Das Land Hessen muss als gutes Vorbild vorangehen und auf die Erhebung von Pauschalen verzichten.

Hessen-Forst hat mit dem Landessportbund und dem Volkssportverband eine Vereinbarung geschlossen. Mit einer Jahrespauschale sind alle Aufwendungen abgegolten.