Aktuell ist es so, dass sowohl bei der Ermessenseinbürgerung als auch bei der Anspruchseinbürgerung Ausnahmen möglich sein können
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 05.01.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 04.01.2024 von Hakan Demir SPD
Wir arbeiten als Koalition weiterhin gut zusammen, ich sehe derzeit keine Anzeichen, dass die Koalition vorzeitig beendet wird.
Antwort 03.01.2024 von Hakan Demir SPD
Ich bin zuversichtlich, dass der Gesetzgebungsprozess so umgesetzt wird, dass ein Inkrafttreten zum 1. April eingehalten werden kann.
Antwort 03.01.2024 von Hakan Demir SPD
Sozialleistungen, bei denen im Grundsatz die Einbürgerung nicht möglich ist, sind nur der Bezug von SGB II und SGB XII.
Antwort 17.01.2024 von Mahmut Özdemir SPD
Einer gesetzlichen Übergangsregelung für den von Ihnen beschriebenen Fall bedarf es daher nicht.
Antwort 05.01.2024 von Hakan Demir SPD
Zu Ihrem konkreten Fall: wenn während der Gültigkeit der Einbürgerungszusicherung das neue Gesetz in Kraft tritt, sind Sie ja nicht mehr verpflichtet, Ihre Staatsbürgerschaft auch tatsächlich niederzulegen.