Bildung gehört in die öffentliche Hand – genauso wie das Jahrtausendfeld.
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Aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbaren Folgen der Corona-Pandemie sowie der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, konnten die mit der Verlegung des Einschulungsstichtages einhergehenden finanziellen Mehrbelastungen (geschätzt etwa 27 Mio. Euro) nicht mehr aus den Eigenmitteln des Bildungs- und Jugendministeriums getragen werden.

Grundsätzlich ist der Einsatz eines Avatars zur Überbrückung krankheitsbedingter Abwesenheiten in NRW möglich und wird bereits in mehreren Städten genutzt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein landesweit einheitlich geregeltes Verfahren, sondern um ein ergänzendes Angebot, das Schulen in eigener Verantwortung und in Absprache mit Schulträgern und Datenschutzbeauftragten umsetzen können.