(...) Solange der Bundestag nicht ausdrücklich das Verbot aufhebt, bleibt es bestehen. Da es in drei Jahren keine neuen Erkenntnisse geben wird und ich mir nicht vorstellen kann, dass im Bundestag im Jahr 2021 eine Mehrheit der Abgeordneten das Frackingverbot aufheben wird, ist das mehr als ein Parlamentsvorbehalt - das ist ein unbefristetes Verbot für unkonventionelles Fracking. (...)
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(...) es wird weder im Landkreis Harburg noch in anderen Regionen des Landes Maßnahmen zur Erprobung der Frack-Technologie in unkonventionellen Erdöl- oder Erdgaslagerstätten geben. Gemäß des Bundesrechts wären vier derartige Erprobungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erforschung von Umweltauswirkungen zwar grundsätzlich zulässig, allerdings bedürfen diese der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Landesregierung. (...)
(...) 95% gegenüber 1990 verringern müssen. Der Kohleausstieg und der Ausbau der erneuerbaren Energien sind dafür ganz entscheidende Schritte. Aber sie reichen nicht aus, auch Erdöl und Erdgas müssen langfristig raus aus unserem Energiemix. (...)
(...) unkonventionelles Fracking im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas und Erdöl wurde auf Initiative der SPD unbefristet verboten. Im Jahr 2021 überprüft der Deutsche Bundestag auf der Grundlage des bis dahin vorliegenden Standes von Wissenschaft und Technik die Angemessenheit des Verbots. (...)
(...) Die Gefahr, dass durch Handelsabkommen wie CETA, TTIP, TISA und Co. gesetzliche Regelungen zum Gewässerschutz ausgehebelt werden könnten, sehe ich ebenso wie Sie. Daher - und aus anderen Gründen - sind solche Handelsabkommen grundsätzlich abzulehnen. (...)