(...) die Entscheidungen zu ESM und Fiskalpakt werden sicherlich in den nächsten Wochen und Monaten erfolgen, so dass eine Volksabstimmung hier nicht möglich sein wird. Ein Volksabstimmung ist dann möglich, wenn dies im Grundgesetz verankert worden ist. (...)
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(...) Bund, Länder und Gemeinden sind jeweils eigenständige Arbeitgeber, die in ihrem Bereich eigenverantwortlich entscheiden. Es entspricht der gängigen, bewährten Praxis der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, dass sie nicht zu Sachfragen aus dem Bereich eines jeweils anderen Arbeitgebers Stellung nehmen. (...)
(...) Auch ich trage meinen Teil dazu bei. Die FDP-Bundestagsfraktion hat allerdings keinen Einfluss auf die Höhe der Gehälter, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. (...)
(...) Ich stimme Ihnen zu, dass dies nicht nur im Verhältnis zu den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gilt. Auch die Gebührenzahler des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben einen gesellschaftspolitischen Anspruch darauf, dass sich die Vergütung von Führungskräften des öffentlich rechtlichen Rundfunks in einem angemessenen Rahmen bewegt. (...)
(...) Eine Aufstockung des ESM kann der Gouverneursrat also nicht ohne vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestages beschließen. Bevor der deutsche Finanzminister im Gouverneursrat einer Erhöhung des Rettungsschirmvolumens zustimmt, muss der Deutsche Bundestag hierzu einen zustimmenden Beschluss fassen. (...)