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Der Unterschied liegt demnach also darin, dass von der individuellen Entscheidung zur Impfung nicht nur das eigene Wohl und die persönliche Gesundheit betroffen ist, sondern auch die Gesundheit und Freiheit anderer.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Einzelnen steht dem Infektionsrisiko der Gemeinschaft und dem Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung gegenüber. Eine allgemeine Impfpflicht kommt daher erst dann in Frage, wenn der Staat alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft hat.
Insbesondere dort, wo die Impfquoten niedrig sind, ist die Lage ernst. Der Weg aus der Pandemie ist Impfen, Boostern, Testen.