(...) Meines Erachtens ist die gegenwärtige Debatte etwas überdreht. Zur bisherigen Rechtslage ist das geplante Meldegesetz des Bundes nämlich eine Verbesserung, denn: Es sieht unter anderem erstens eine Widerspruchsmöglichkeit vor und zweitens müssen abfragende Unternehmen oder Behörden den Grund ihrer Abfrage angeben. (...)
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(...) Aber: Die Beschlussfähigkeit wird unterstellt, solange nicht das Gegenteil in geschäftsordnungsgemäßer Form festgestellt worden ist. (...) Eine Beschlussfähigkeit wäre wahrscheinlich über Hammelsprung auch jederzeit herzustellen gewesen. (...)
Sehr geehrter Herr Wiegand,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.de.
Sehr geehrter Herr Wiegand,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich verweise auf meine Antwort auf die Frage von Herrn H. zum gleichen Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Marina Schuster
(...) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage die Kommunen als Meldebehörden zur Zeit in fast allen Bundesländern die Daten der Bürger (gegen eine Gebühr von 6-10 Euro pro Anfrage) weitergeben, ohne dass die Betroffenen in irgendeiner Weise gefragt werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass dem kommerziellen Adressenhandel diese Preise pro Auskunft deutlich zu teuer sind und andere (günstigere und vermutlich in der Grauzone arbeitende) Quellen bemüht werden. (...)
(...) Die SPD wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf den sorgsamen Umgang mit ihren Daten gewahrt bleiben und nicht von Schwarz-Gelb leichtfertig Lobbyinteressen geopfert werden. (...)