Frage von Matthias M. • 02.12.2022

Antwort von Manuela Rottmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 09.12.2022
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird in der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird in der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.