Antwort 27.06.2024 von Stephan Thomae FDP
Wer das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwacht, ist gesetzlich geregelt. Hierfür gibt es diverse, sich inhaltlich ähnelnde Regelungen. Beispielhaft möchte ich als Bayer auf § 6 des Gesetzes über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“ (Bayerisches Rundfunkgesetz – BayRG) verweisen