
Antwort 18.08.2005 von Erich von Hofe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrte/r Herr/Frau Hollwege,

Sehr geehrte/r Herr/Frau Hollwege,


Sehr geehrter Herr Korb,
Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Regelung zum EU-Haftbefehl für nichtig erklärt.