Antwort 05.09.2005 von Britta Haßelmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Schmitt,
Sehr geehrter Herr Schmitt,

Sehr geehrter Herr Besselmann,
Sehr geehrter Herr Kerl,
der zweite Bildungsweg wird nicht benachteiligt, sondern rentenrechtlich wie ein gleichwertiger Ausbildungsgang im ersten Bildungsweg behandelt.


Sehr geehrter Herr Professor Kolb,
vielen Dank für die an mich gerichteten Fragen zur Bundestagswahl 2005, zu denen ich hiermit gerne Stellung nehme.
