(...) Juli 2008 nachzulesen ist, erklärt das Gericht das Wahlgesetz in seiner jetzigen Form zwar für verfassungswidrig und fordert dessen Neuregelung. In Bezug auf die Notwendigkeit der Auflösung des durch dieses verfassungswidrige Wahlgesetzt zustande gekommenen Bundestages heißt es allerdings: „Grundsätzlich ist das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung (vgl. BVerfGE 89, 243 <253>), das seine rechtliche Grundlage im Demokratiegebot findet, mit den Auswirkungen des festgestellten Wahlfehlers abzuwägen [...] Das Interesse am Bestandsschutz der im Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des Bundeswahlgesetzes zusammengesetzten Volksvertretung überwiegt hier den festgestellten Wahlfehler“ (BVerfG, 2 BvC 1/07 vom 3.7.2008, Absatz 135f.). (...)
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Antwort 01.08.2013 von Hermann Ott BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 15.08.2012 von Manfred Todtenhausen FDP
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. (...) Im November 2011 war von der Mehrheit des Deutschen Bundestages eine Reform des Bundeswahlgesetzes beschlossen worden. (...)
Antwort 22.08.2012 von Peter Hintze CDU
(...) Ich stimme Ihnen zu, dass bei der Neufassung des Bundeswahlgesetzes auch die Opposition mit einbezogen werden sollte. Aus diesem Grund werden die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf die Opposition zugehen, um einen möglichst breiten parlamentarischen Konsens zu erreichen. (...)
Antwort 24.09.2012 von Aydan Özoğuz SPD
(...) vielen Dank für Ihre Frage zur Ruderin Drygalla. (...) Die entscheidende Frage für mich im Falle der Ruderin Drygalla ist jedoch, ob die offenbar freiwillige bzw. (...)
Antwort 05.11.2012 von Patrick Breyer PIRATEN
Sehr geehrter Herr Reth,
Antwort ausstehend von Thomas de Maizière CDU