Sehr geehrter Herr Freund,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Sehr geehrter Herr Freund,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
(...) Die öffentliche Bekanntgabe der durch den Verfassungsschutz erlangten Erkenntnisse zur Partei „DIE LINKE.“, insbesondere im jährlichen Verfassungsschutzbericht dient der Unterrichtung und Aufklärung der Öffentlichkeit über verfassungsschutzrelevante Bestrebungen. Diese Unterrichtung über die wesentlichen, im jeweilige Berichtsjahr zu verzeichnenden verfassungsschutzrelevanten Entwicklungen und deren Bewertung entspricht der Erfüllung des im Bundesverfassungsschutzgesetz festgeschriebenen Aufklärungsauftrags (vgl. § 16 BVerfSchG). (...)
(...) Das von Ihnen angesprochene Thema "Bundeswehr an Schulen" ist ein aus gutem Grund intensiv diskutiertes Thema sowohl bei uns Bündnisgrünen im Bundestag als auch in den Landesverbänden. Wir sprechen uns klar gegen Nachwuchswerbung der Bundeswehr an Schulen aus. (...)
(...) Unter anderem die Beiträge von Bijan Fateh-Moghadem (Rechtswissenschaft, Heft 2, 2010), Kyrill-Alexander Schwarz (Juristische Zeitung, Heft 23, 2008) und Kai Zähle (Archiv des öffentlichen Rechts, 2009). Ihr Vergleich der – auch nach aktueller Rechtslage legalen - Beschneidung von minderjährigen Jungen mit der weiblichen Genitalverstümmelung verharmlost diese und zeugt von unsachlicher Polemik. Die Genitalverstümmelung von Mädchen hingegen hat tiefgreifende negative gesundheitliche Auswirkungen und zerstört die sexuelle Empfindungsfähigkeit der Frauen. (...)
(...) Zu Frage 5 und 6: Beschneidung bei erwachsenen Männern ist nicht illegal. Die Erwachsenen können in den Eingriff einwilligen, das ist der Unterschied. (...)
(...) Unter Religionsfreiheit verstehe ich auch das Recht auf Freiheit von der Religion. Ich selbst bin nicht religiös und meine, dass auch das Ausdruck der Religionsfreiheit ist, so wie ich sie verstehe. (...)