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Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
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Frage von Tobias F. •

Frage an Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von Tobias F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

obwohl Sie auf abgeordnetenwatch.de mehrfach bekannt gaben, nicht öffentlich antworten zu wollen, allerdings auf meine beiden Mails auch nicht reagierten, stelle ich die folgenden Fragen öffentlich und bitte Sie nachdrücklich, darauf zu antworten.

Die Würde des Menschen ist es, worum sich alles in diesem Land zu drehen hat. Jedes Gesetz, jedes Urteil, jeder Verwaltungsakt muss die Würde des einzelnen Menschen im Mittelpunkt sehen. Nicht das Geschlecht, nicht die Religionszugehörigkeit, nicht der soziale Stand o.ä. ist entscheidend. Alle Menschen sind gleich an Rechten und Pflichten.

Der geplante § 1631d BGB sieht die Legalisierung von Körperverletzung beim männlichen Kind vor. Damit werden einer willkürlich ausgewählten Teilmenge der Bürger dieses Land, ohne jede Notwendigkeit, gleich vier Grundrechte (Art. 1; 2; 3; 4 GG) vorenthalten. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber plant, den Wert menschlichen Lebens künftig unterschiedlich zu bemessen. Männliche Kinder werden damit de facto zu Menschen zweiter Klasse degradiert.

Ist Ihnen bewusst, dass dieses Gesetz den Weg ebnen wird, künftig für weitere willkürlich gewählte Teilmengen der Menschen, die Grundrechte einzuschränken? Denn wenn man ohne Not die Grundrechte von Jungen einschränken kann, gilt das auch für Arbeitslose, Behinderte, Menschen mit anderen Hautfarben (usw. usf.).

Inwiefern sehen Sie § 1631d BGB mit der Unverletzlichkeit der Menschenwürde des Individuums vereinbar und womit begründen Sie die Notwendigkeit zum Eingriff in vier Grundrechte männlicher Kinder?

Wie beabsichtigen Sie zu verhindern, dass der Gesetzgeber sich künftig auf diese willkürliche Grundrechtseinschränkung beruft, um weiteren menschlichen Teilmengen die Grundrechte vorzuenthalten?

Was sind Grundrechte wert, wenn sie ohne jede Notwendigkeit ad absurdum geführt werden dürfen?

Halten Sie § 1631d BGB für verfassungskonform und werden Sie ihm zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Freund,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.

Es ist mir ein persönliches Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern möglichst direkt und ohne den Umweg über die Vermittlung durch Dritte zu kommunizieren. Ich schätze den direkten Kontakt auf Veranstaltungen in meinem Wahlkreis, per Post oder E-Mail sehr und halte ihn für einen wichtigen Bestandteil meiner politischen Arbeit, den Umweg über eine anonyme Internetplattform hingegen lehne ich ab. Die Erfahrung hat mir gezeigt, dass diese weitgehend anonyme Kommunikation über Abgeordnetenwatch weder den Fragenden noch den Antwortenden vollkommen zufrieden stellt.

Sollten Sie sich für meine politischen Initiativen interessieren, ermutige ich Sie, sich auf meiner persönlichen Internetseite zu informieren und dort direkten Kontakt mit mir aufzunehmen (www.leutheusser-schnarrenberger.de). Weiterhin können Sie mir Ihre Fragen an mein Berliner Büro (sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de) oder an mein Büro im Wahlkreis (sabine.leutheusser-schnarrenberger@wk.bundestag.de) zukommen lassen. Es ist für mich selbstverständlich, jegliche Anfragen aus meinem Wahlkreis sowie Fragen zu rechtspolitischen Themen schnellstmöglich zu beantworten.

Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich auf Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch lediglich mit diesem Standardschreiben antworte und würde mich freuen, auf direktem Wege von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.