(...) Generell muss festgehalten werden, dass dort, wo Cannabis im Einklang mit arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften als Medikament eingesetzt wird, selbstverständlich keine Strafverfolgung stattfindet. Das bestätigen neuere Gerichtsentscheidungen, indem sie auf die Rechtfertigung der Behandlung mit Cannabisprodukten hinweisen, sofern die Betäubungsmittel zur Abwendung schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen eingenommen werden. Eine Schuldzuweisung findet also bei der Verwendung von Cannabis bei schweren Krankheiten und unerträglichen Schmerzen nicht statt. (...)
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Antwort 03.06.2008 von Walter Kolbow SPD
Antwort 20.06.2008 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
Sehr geehrter Herr Reif,
Antwort 16.05.2008 von Dieter Wiefelspütz SPD
Sehr geehrte Frau Harrison,
ich bin gerne bereit, mich um Ihren Freund zu kümmern, wenn er sich in meinem Büro in Lünen meldet (02306 1529). Ich bin freilich kein Arzt und auch kein Gesundheitsfachmann.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 18.05.2008 von Dieter Wiefelspütz SPD
Sehr geehrter Herr Metz,
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD