
Die geplanten Verbesserungen für EM-Bestandsrentnerinnen und -rentner sind als Zuschlag zur jeweiligen Rente ausgestaltet.
Die geplanten Verbesserungen für EM-Bestandsrentnerinnen und -rentner sind als Zuschlag zur jeweiligen Rente ausgestaltet.
Hierdurch erhält die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf, um die Auszahlung des Zuschlags bei mehreren Millionen Renten technisch vorbereiten und weitgehend automatisiert abarbeiten zu können, ohne das es in anderen Bereichen zu wesentlichen Einschränkungen kommt.
vor Ostern hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beschlossen
Meines Wissens sollen die Neuerungen, die ein Plus von bis zu 7,5 Prozent umfassen, ab Mitte 2024 greifen
Die gesetzliche Rentenversicherung hat aufgrund der Aussage im Koalitionsvertrag bereits signalisiert, dass sie der Thematik aufgeschlossen gegenüber steht, aber dafür zwingend eine Pauschalregelung benötigt und die maschinelle Umsetzbarkeit eine notwendige Voraussetzung ist
wir haben vereinbart, die geplanten Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand zügig umzusetzen. Ich hoffe, dass wir das bis zu diesem Sommer beschließen können.